Werden Sie Mitglied im Ermlandfamilie e.V.!
Zur Ermlandfamilie gehören
- alle, die sich dem Ermland verbunden fühlen, und insbesondere jene, die familiäre ermländische Wurzeln haben,
- alle, denen die ermländische Geschichte, die Traditionen und Religiosität wichtig sind,
- alle, die an ermländischen Gottesdiensten, an Wallfahrten oder Pilgerreisen teilnehmen,
- alle, die an ermländischen Tagungen, Treffen oder Begegnungen teilnehmen.
Wir laden alle ein, die sich zur Ermlandfamilie bekennen wollen, ein, Mitglied des Vereins zu werden. Damit geben Sie ein klares Signal, dass wir Ermländer eine wichtige, lebendige und anerkannte Gemeinschaft innerhalb der katholischen Kirche sind. Hauptaufgabe der Mitglieder ist es, alle vier Jahre eine neue Ermländervertretung zu wählen. Mit ihrem Mitgliedsbeitrag, den sie frei wählen, können sie die Arbeit der Ermlandfamilie kontinuierlich unterstützen. Die Mitgliedschaft steht jedem offen - Kindern wie Erwachsenen. Kinder sind beitragsfrei.
Download: Mitgliedsantrag (PDF)
Bekennen Sie sich als Ermländer, werden Sie Mitglied im Verein Ermlandfamilie!
Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Ermlandfamilie e.V. ist ein starkes Bekenntnis zu unserer Arbeit. Wir können so belegen, wie wichtig die Arbeit der katholischen Heimatvertriebenen, Aussiedler und deren Nachkommen sowie der deutschen Minderheit im Ermland ist. Aber es gibt vereinzelt Fragen zum Verein, zu den Ermlandbriefen und zur Seelsorge an den Ermländern. Hier geben wir Antworten:
Muss ich Mitglied im Verein Ermlandfamilie werden, um weiterhin die Ermlandbriefe zu erhalten?
Eine Mitgliedschaft im Verein Ermlandfamilie ist dafür nicht erforderlich, eine Spende wird aber erwartet. Für Personen in finanziell schwierigen Lagen gibt es Ausnahmen. Die Ermlandbriefe werden auf dieser Homepage auch digital zur Verfügung gestellt.
Auf welches Konto können Spenden für die Arbeit der Ermlandfamilie und Dittchen für die Ermlandbriefe überwiesen werden?
Überweisungen sollen auf das Konto des Vereins Ermlandfamilie e.V. (Konto-Nummer 450 70 600, BLZ: 400 602 65, DMK Darlehnskasse Münster e.G. bzw. IBAN DE41 4006 0265 0045 0706 00, BIC: GENODEM1DKM) erfolgen.
Welcher Vorteil besteht in der Einzugsermächtigung?
Ermländer, die per Einzugsermächtigung ihren Mitgliedsbeitrag oder ihre Spende abbuchen lassen, sparen sich den mitunter erschwerlichen Weg zur Bank oder Sparkasse. Sie können sicher sein, dass sie regelmäßig die Ermlandfamilie mit einem selbst festgelegten Obolus unterstützen. Auch für den Verein hat es Vorteile: Er kann mit einer gewissen Summe an Einnahmen planen und muss nicht stets auf ein „Spenden“-Wunder hoffen. Eine Alternative zur Einzugsermächtigung ist der Dauerauftrag. Diesen muss der Ermländer dann selbst bei seiner Bank oder Sparkasse einrichten lassen.
Was bedeuten SEPA, IBAN und BIC?
2014 ist europaweit das sogenannte SEPA-Verfahren im Zahlungsverkehr eingeführt worden. Aus Konto-Nummer und Bankleitzahl werden die internationalen Kontodaten IBAN und BIC. Diese tauchen künftig auf den Überweisungsträgern auf.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag für den Verein Ermlandfamilie?
In der Satzung wurde nach den Vorgaben des Vereinsrechtes festgelegt, dass ein Mitgliedsbeitrag erhoben wird. Die Höhe legt die Ermländervertretung fest. Es wurde beschlossen, dass jedes Mitglied nach eigenen Möglichkeiten die Höhe des Mitgliedsbeitrages bestimmt. So ist es zum Beispiel möglich, dass junge Ermländer ohne Einkommen oder Ermländer mit einer geringen Rente auch ohne eine Beitragszahlung Mitglied werden können. Auf der anderen Seite gibt es Ermländer, die die Arbeit der Ermlandfamilie mit großzügigen Spenden beziehungsweise Mitgliedsbeiträgen unterstützen. Minderjährige Kinder sind beitragsfrei.
Können Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerlich abgesetzt werden?
Ja, der Verein Ermlandfamilie e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Spenden können damit steuerlich abgesetzt werden.
Werden die Ermländer von der Deutschen Bischofskonferenz finanziell unterstützt?
Nein. Noch Mitte 2012 wurden den Ermländern eine finanzielle Unterstützung bis 2016 zugesagt. Danach sollten nur noch Projekte unterstützt werden. Seit dem zweiten Quartal 2012 sind aber keine Gelder mehr aus Kirchensteuermitteln geflossen. Lediglich der Präses erhält eine Aufwandsentschädigung.
Kann der Verein Ermlandfamilie die Seelsorge an den Ermländer weiter sicherstellen?
Ja. Dank des großen ehrenamtlichen Einsatzes unserer ermländischen Priester können die Wallfahrten, die ermländischen Vespern und anderen Gottesdienste aufrechterhalten werden.
Bleibt das Ermlandhaus Anlaufstation für die Ermländer?
Ja, vorerst. Die Aufgaben werden aber zunehmend im Ehrenamt übernommen.
Ich möchte an den Verein Ermlandfamilie e.V. spenden. Wie ist das möglich?
Wollen Sie per Einzugsermächtigung (neu Sepa-Lastschrift) regelmäßig einen von Ihnen festgelegten Beitrag spenden, so können Sie das auf dem entsprechenden Formular ankreuzen.
Ich möchte meine bestehende Einzugsermächtigung ändern.
Rufen Sie einfach an: (0251) 211477. Oder teilen Sie es kurz schriftlich mit an Ermlandfamilie e.V., Ermlandweg 22, 48159 Münster, E-Mail: buchhaltung@ermlandfamilie.de.
Haben Sie weitere Fragen?
Dann schreiben Sie uns: Ermlandfamilie e.V., Ermlandweg 22, 48159 Münster oder per E-Mail an ermlandhaus@ermlandfamilie.de.